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Erklärung Freiburger Theologen
zuletzt verändert: 02.02.2009 13:54
 

Erklärung von Professoren der Theologischen Fakultät
der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg


Die unterzeichneten Professoren der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg nehmen mit großer Irritation und Sorge zur Kenntnis, dass Papst Benedikt XVI. durch das Dekret vom 21.01.2009 die Exkommunikation von vier Bischöfen der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ aufgehoben hat. Wir sind uns darüber im Klaren, dass davon die sich anschließenden öffentlichen Reaktionen zu unterscheiden sind. Es gibt keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Entscheidung Papst Benedikts XVI. nicht in sachlichem Zusammenhang mit der Leugnung der Shoah durch Bischof Williamson steht. Dies hat der Papst in seiner Generalaudienz am 28.01.2009 unmissverständlich klargestellt. Gleichwohl bedauern wir die mangelnde Sensibilität seines Vorgehens. Es dürfte vieler Gespräche bedürfen, um das unter Papst Johannes Paul II. gewonnene Vertrauensverhältnis zwischen Menschen jüdischen Bekenntnisses und katholisch gläubigen Christen wiederherzustellen.

Die Aufhebung der Exkommunikation der illegitim geweihten Bischöfe der Priesterbruderschaft gibt uns aber auch Anlass zu grundsätzlichen kritischen Anfragen.

   1. Es ist uns unverständlich, dass die Exkommunikation der schismatischen Bischöfe aufgehoben wurde, bevor sie grundlegende Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils akzeptiert haben. Bis heute werden Konzilsaussagen wie die zur Religionsfreiheit, zur Würde des individuellen Gewissens, zum universalen Heilswillen Gottes, zum gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen oder zur besonderen heilsgeschichtlichen Rolle der jüdischen Brüder und Schwestern (Nostra Aetate 4) im Kontext der Priesterbruderschaft ignoriert oder gar konsequent verneint. Eine solche Ablehnungshaltung kann selbst dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn die mangelnde Einheit unter Christinnen und Christen als sehr schmerzhaft empfunden wird.
  
   2. Als Theologen aus dem Ursprungsland der Reformation bedauern wir zutiefst, dass die Aufhebung der Exkommunikation nicht nur die Beziehungen zu den Menschen jüdischen Bekenntnisses erschweren, sondern auch die Gräben zu den Kirchen der Reformation vertiefen wird. Dem antiökumenischen Affekt der Priesterbruderschaft wird so innerkatholisch Auftrieb gegeben. Das Zweite Vatikanische Konzil hat seinen Willen zur Ökumene eindeutig bekundet.

   3. Der Glaubwürdigkeit des Eintretens für die universale Menschenwürde und freiheitliche gesellschaftliche Rechtsordnungen wird massiver Schaden zugefügt, wenn die oben bezeichneten Konzilsaussagen in Frage gestellt werden. Die vielfältigen Bemühungen von Christinnen und Christen weltweit, für freiheitliche Grundrechte einzutreten, werden durch die Aufhebung der Exkommunikation der Bischöfe der Priesterbruderschaft konterkariert. Es wäre deshalb dringend angezeigt gewesen, die Aufhebung
der Exkommunikation von einem positiven Bekenntnis zu den konziliaren Aussagen abhängig zu machen. Bis heute zeigen die illegitim geweihten Bischöfe kein Umdenken in all diesen Punkten oder gar Reue über den der Kirche und ihren Anliegen zugefügten Schaden. Vielmehr hat die Priesterbruderschaft immer wieder festgestellt, dass der katholische Glaube in ihr bewahrt worden und durch das Zweite Vatikanische Konzil verletzt worden sei.

   4. Nach unserer Auffassung kann es kirchliche Einheit nur in grundsätzlicher Übereinstimmung des Glaubens geben. Grenzen können fließend sein, aber nicht in substantiellen Fragen. Darum befürchten wir, dass die Vorfälle der letzten Tage dem Amt des Papstes schaden. Sein Einheitsdienst ist bezogen auf den gemeinsamen Glauben. Denn das Papstamt ist das „sichtbare Prinzip der Glaubenseinheit und der Gemeinschaft“ (Lumen Gentium 18). Deshalb können wir das Dekret vom 21. Januar 2009 nur als befremdlich bezeichnen.

 
Wir teilen die Sorge des Papstes um die Einheit aller Christen. Die Glaubenseinheit muss in einer Kirche, die stets Kirche in einer sich dynamisch verändernden Welt ist, immer wieder neu festgestellt werden. Das Entgegenkommen in der Aufhebung der Exkommunikation kann den Eindruck erwecken, zentrale Lehraussagen stünden zur strategischen Disposition des Papstes. Dies gefährdet die Glaubwürdigkeit seines Amtes, in dem er verlässlicher Garant des katholischen Glaubens sein soll.


Freiburg, 29. Januar 2009
 
Prof. Dr. Klaus Baumann
Prof. Dr. Thomas Böhm
Prof. Dr. Georg Bier
Prof. Dr. Karl-Heinz Braun
Prof. Dr. Markus Enders
Prof. Dr. Gisbert Greshake
Prof. Dr. Hubert Irsigler
Prof. Dr. Lorenz Oberlinner
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer
Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
Prof. Dr. Heribert Smolinsky
Prof. Dr. Magnus Striet
Prof. Dr. Peter Walter
 

Nachzeichnungen sind möglich, da noch nicht alle Kollegen erreicht werden konnten.

Wichtiger Hinweis  
  Ab sofort gibt es Texte, Bilder, Zitate auf:

http://ebebraun.tumblr.com/
 
neu dazugekommen  
  Fridolin Stier: Jesus von Nazaret vor dem Bild des Christus (anderes..)

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mit Karl Napf zu Matth. 20-Arbeiter im Weinberg (s. an-ein-aussprüche)

Predigt Pfullingen 16.10.2011

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  Systemfehler
Bei einer Veranstaltung für ältere Menschen in einer Schwarzwaldgemeinde waren auch die beiden Pfarrer des Dorfes anwesend. In der Pause fragte der Entertainer den katholischen Geistlichen, warum die Kirche sich moralisch fast ausschließlich auf den §218 konzentriere und zum Beispiel zur Lüge, die sich auch verheerend auswirke, nichts sage. Der Pfarrer stutzte eine Sekunde und erwiderte dann: "Gegen die Lüge kann man nichts machen, darauf beruht unser ganzes System." Napf erschrak über die Offenheit, da das Programm aber weiterging, konnte er nicht einmal fragen, welches System der Geistliche gemeint habe, das weltliche oder das religiöse oder gar beide.
Gefunden bei Karl Napf: (http://karlnapf.net/)



„Wo nicht der Mensch, sondern das zinstragende Kapital der Gegenstand ist, dessen Erhaltung und Mehrung der Sinn und das Ziel der politischen Ordnung ist, da ist der Automatismus schon im Gang, der eines Tages die Menschen zum Töten und Getötetwerden auf die Jagd schicken wird.“ (Karl Barth, Die kirchliche Dogmatik Band III/4, Zürich 1951, S. 525.)
 
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